§ Unsere

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGEN

§ 1- Allgemeine Hinweise


In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Personalvermittlung werden der Vertragspartner*, im nachfolgenden kurz „Auftraggeber“, zur Vermittlung vorgeschlagene potenzielle Arbeitnehmer*, im nachfolgenden kurz „Kandidaten“ und die VIETconsult GmbH, im nachfolgenden kurz „VIETconsult“ genannt.


§ 2- Vertragsgegenstand und Leistungsumfang


Der Auftraggeber erteilt VIETconsult im Rahmen der Personalvermittlung den Auftrag, Kandidaten gegen Zahlung eines Honorars zu vermitteln.

Für alle Personalvermittlungsverträge gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Ausschluss entgegenstehender Bedingungen des Auftraggebers selbst dann, wenn die VIETconsult diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

Der Auftraggeber erklärt sich bereit, alle Informationen, die für die Durchführung des Vermittlungsauftrages erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen. Dies gelten vor allem für die Anfertigung einer Stellenbeschreibung und die Bestimmung des Anforderungsprofils.


§ 3- Honorar, Fälligkeit, Zahlungsbedingen


Der Anspruch auf das Personalvermittlungshonorar entsteht, sobald ein Arbeitsvertrag zwischen dem Auftraggeber bzw. eine mit dem Auftraggeber in wirtschaftlichem oder juristischem Zusammenhang stehende Partner-, Tochter- oder Muttergesellschaft und dem vermittelten Kandidaten abgeschlossen wurde. Ein Honoraranspruch entsteht auch, sollte ein durch VIETconsult vorgeschlagener Kandidat innerhalb von zwölf Monaten vom Auftraggeber eingestellt werden. Für das Entstehen des Vermittlungshonorars ist es unerheblich, ob ein befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen wird oder das Arbeitsverhältnis später gekündigt wird. Die Regelung gilt sinngemäß bei Abschluss von Ausbildungs-, Arbeits-, Dienst- und sonstigen Beschäftigungsverträgen.

Das Zustandekommen eines Anstellungsverhältnisses und dessen Konditionen mit dem Kandidaten wird der VIETconsult innerhalb von einer Woche nach Vertragsschluss mitgeteilt.

Das Vermittlungshonorar richtet sich nach Art, Leistungsumfang und Schwierigkeitsgrad und wird vor Auftragserteilung grundsätzlich individuell in aktuelle Preisliste festgelegt, in dem das Honorar je nach Kategorie prozentig des zukünftigen Brutto-Jahreseinkommens des vermittelten Kandidaten aufgeteilt ist.

Das Brutto-Jahreseinkommen berechnet sich aus dem Brutto-Monatseinkommen mal 12 zuzüglich etwaiger Zusatzleistungen (z.B.: Gratifikationen, Weihnachtsgelder, Provisionen, Urlaubsgelder usw.).

Unbeachtlich ist, ob das Arbeitsverhältnis 12 Monate andauert.

Auslagen, beispielsweise Kosten für Stellenanzeigen, Eignungstests oder Porto werden gegenüber dem Auftraggeber gesondert abgerechnet. Kosten, die der Kandidaten in Zusammenhang mit Vorstellungsgesprächen entstehen, sind auf Verlangen des Kandidaten vom Auftraggeber zu erstatten. VIETconsult ist berechtigt Vorschüsse zu verlangen.

Der Auftraggeber ist zu einer Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder zur Zurückbehaltung bzw. Minderung der Forderungen der VIETconsult nur berechtigt, wenn die Ansprüche schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden.

Alle Rechnungen sind bei Erhalt sofort ohne Abzug von Skonto fällig.

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.


§ 4- Vertragsdauer und Kündigung


Der Personalvermittlungsvertrag ist unbefristet. Er kann von beiden Vertragsparteien jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.

Der Auftraggeber ist zum Ersatz der Aufwendungen von VIETconsult verpflichtet, auch wenn keine Vermittlung zustande kam.

§ 5- Datengeheimnis und Urheberrecht


Die VIETconsult hat seine Mitarbeiter arbeitsvertraglich auf das Datengeheimnis hingewiesen und damit zur Verschwiegenheit verpflichtet. Es ist ihnen untersagt, geschützte kundenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, sonst zu nutzen, Dritten bekannt zu geben oder zugänglich zu machen. Die Verpflichtung auf das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort.

Die Kandidatenprofile, die der Auftraggeber von der VIETconsult erhält, bleiben Eigentum der VIETconsult.

Jedes Kandidatenprofil ist streng vertraulich zu behandeln. Es ist bei Nichteinstellung des Kandidaten unverzüglich an den VIETconsult zurückzugeben oder zu vernichten. Eine Weitergabe an Dritte sowie das Erstellen von Kopien für den eigenen Gebrauch ist nicht erlaubt.


§ 6- Gewährleistung und Haftung


VIETconsult erbringt die Vermittlungsleistung nach bestem Wissen nach den Vorgaben des Auftraggebers. Die Entscheidung für einen Kandidaten fällt alleine in den Verantwortungsbereich des Auftraggebers. Eine darüberhinausgehende Gewährleistung besteht nicht. Insbesondere übernimmt die VIETconsult weder eine Gewährleistung für die Eignung des Kandidaten im Hinblick auf die Zwecke des Auftraggebers noch wird gewährleistet, dass die Suche nach einem geeigneten Kandidaten erfolgreich verläuft. Ein wie auch immer geartetes Vertrauen i. S. d. § 311 BGB wird zwischen den Parteien nicht begründet.

VIETconsult haftet für ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln, bei Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei einer auch leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Auftraggebers schützen sollen sowie solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schadens beschränkt. Darüberhinausgehende Haftungsansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von unseren Mitarbeitern sowie dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und Subunternehmern.


§ 7- Schlussbestimmungen


Sollte ein Teil dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies im Zweifel nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Vertragspartner werden anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem beabsichtigten Zweck entsprechende Regelung in zulässiger Weise treffen.

Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Personalvermittlung sowie aller Verträge zwischen den Vertragsparteien bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die VIETconsult.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Vertragspartner Hannover. Dies gilt für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, einschließlich Urkunden-, Scheck- und Wechselprozessen, wenn der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


 

* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht.

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